Elternpaar im Gespräch mit einer Therapeutin in einem hellen Beratungsraum
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Häufige Fragen zur Kinderpsychotherapie — Antworten für Eltern

Ab welchem Alter? Dürfen Eltern dabei sein? Was kostet es? Die wichtigsten Fragen zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie — Antworten aus der Praxis.

Viele Eltern kommen mit denselben Fragen zu mir — diese Seite sammelt die häufigsten davon.

Ab welchem Alter kann mein Kind in Psychotherapie gehen?

Psychotherapie ist grundsätzlich in jedem Kindesalter möglich, auch bei Kleinkindern und Vorschulkindern. Voraussetzung ist nicht die Fähigkeit zu sprechen, sondern die Bereitschaft zum Kontakt. Gerade bei sehr jungen Kindern arbeite ich häufig über das Spiel und beziehe die Eltern eng ein.

In meiner Praxis behandle ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre.

Was ist der Unterschied zwischen Psychologe, Psychotherapeut und Psychiater?

Ein Psychologe hat Psychologie studiert, darf aber nicht automatisch therapieren. Ein Psychotherapeut hat zusätzlich eine mehrjährige therapeutische Ausbildung absolviert und ist staatlich zugelassen. Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) ist speziell für die Arbeit mit unter 21-Jährigen ausgebildet.

Ein Psychiater ist Arzt mit Spezialisierung auf psychische Erkrankungen. Er kann diagnostizieren und Medikamente verschreiben, führt aber in der Regel keine längere Psychotherapie durch.

Für eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen wenden Sie sich an einen kassenärztlich zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Eine ausführlichere Erklärung der Unterschiede finden Sie im Artikel Kinderpsycholog*in, Psychiater*in oder Kinderpsychotherapeut*in?.

Dürfen Eltern bei der Therapie dabei sein?

Das hängt vom Alter des Kindes und vom therapeutischen Prozess ab.

Bei jüngeren Kindern sind Elterngespräche ein fester Bestandteil der Behandlung. Sie finden regelmäßig statt, entweder parallel zur Kinderstunde oder in eigenen Terminen. Beim eigentlichen Therapiegespräch oder -spiel mit dem Kind sind Eltern in der Regel nicht dabei: Das Kind braucht einen geschützten Raum, der nur ihm gehört.

Bei Jugendlichen gestaltet sich die Elterneinbeziehung behutsamer, immer in Abstimmung mit dem Jugendlichen selbst.

Was tue ich, wenn mein Kind nicht in Therapie will?

Kein Kind sollte zur Therapie gezwungen werden. Therapeutische Arbeit braucht, auch in kleinen Dosen, eine minimale Bereitschaft zur Beteiligung. Fehlt diese völlig, lohnt sich zunächst ein Elterngespräch: Wir schauen gemeinsam, was hinter der Ablehnung steckt — Angst, Scham, das Gefühl, „falsch” zu sein — und wie man dem Kind einen anderen Zugang ermöglichen kann.

Manchmal ist der erste Schritt ein unverbindliches Kennenlernen, das ausdrücklich keine Therapie ist. Das verändert die Haltung vieler Kinder.

Wie lange dauert eine Kinderpsychotherapie?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Grob unterscheiden wir zwischen Kurzzeittherapie (12–24 Stunden) und Langzeittherapie (zwischen 70 und 150 Sitzungen bei Kindern und 90 bis 180 Sitzungen bei Jugendlichen). Welche Form sinnvoll ist, ergibt sich aus dem Schweregrad der Beschwerden, der Geschichte des Kindes und dem gewählten Verfahren. Das besprechen wir nach den ersten probatorischen Sitzungen gemeinsam.

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet meist ein- bis zweimal wöchentlich statt.

Mehr zu den anerkannten Verfahren: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.

Kann Psychotherapie ADHS heilen?

ADHS ist eine Symptomsammlung, die ein Ausdruck für inneres Geschehen ist. In der psychotherapeutischen Arbeit geht es vor allem um das Verstehen dieser Symptome und ihrer Ursachen.

Dabei ist Psychotherapie bei ADHS eine sinnvolle Ergänzung — neben Diagnostik, Psychoedukation, möglicher Pharmakotherapie und Elternarbeit.

Kommen diese Disziplinen zusammen, kann ADHS heute sehr gut behandelt werden.

Was Psychotherapie bei ADHS konkret bedeutet und worauf es ankommt, erkläre ich im Artikel ADHS bei Kindern und Jugendlichen.

Was kostet Kinderpsychotherapie — und wer zahlt?

Für Kinder und Jugendliche mit gesetzlicher Krankenversicherung entstehen keine Kosten: Die Psychotherapie wird vollständig von der Krankenkasse übernommen, ohne Zuzahlung. Voraussetzung ist die kassenärztliche Zulassung der Praxis.

Privatversicherte und Selbstzahler wenden sich bitte direkt an mich — wir klären gemeinsam, was möglich ist.

Braucht mein Kind eine Diagnose, um in Therapie zu gehen?

Nein, für das Erstgespräch brauchen Sie keine Diagnose. In den ersten probatorischen Sitzungen klären wir gemeinsam, ob und welche Behandlung sinnvoll ist. Eine Diagnose wird im Rahmen des Therapieantrags gestellt, nicht als Voraussetzung für das erste Gespräch.

Wie finde ich einen Therapieplatz für mein Kind in Köln?

Sie können sich direkt an kassenärztlich zugelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wenden, eine Überweisung ist nicht notwendig. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet eine Therapeutensuche an. In meiner Praxis in Köln-Lindenthal können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.

Einen ausführlichen Überblick über alle Wege — von der Psychotherapeutischen Sprechstunde über die Terminservicestelle bis zur Kostenerstattung — finden Sie in meinem Artikel Therapieplatz für Kinder in Köln finden.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen. Ich höre zu, was Sie bewegt, und wir schauen gemeinsam, was Ihr Kind braucht. Das Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten und findet mit den Eltern statt, bei älteren Kindern und Jugendlichen auch mit dem Kind selbst. Es entstehen keine Kosten. Das Erstgespräch ist Teil der kassenärztlichen Versorgung.

Muss mein Kind Medikamente nehmen?

Nein, Medikamente sind kein notwendiger Bestandteil einer Psychotherapie. In vielen Fällen ist eine psychotherapeutische Behandlung allein ausreichend. Wenn eine medikamentöse Unterstützung sinnvoll erscheint, erfolgt diese in Absprache mit dem behandelnden Kinder- und Jugendpsychiater oder Kinderarzt. Die Entscheidung liegt immer bei den Eltern und dem Kind.

Können Jugendliche ohne Wissen der Eltern Therapie machen?

Ab 15 Jahren können Jugendliche in der Regel eigenständig eine Psychotherapie bei einer kassenärztlich zugelassenen Praxis beginnen, ohne dass die Eltern davon wissen müssen. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen die Tragweite der Entscheidung verstehen. Bei jüngeren Kindern ist die Einwilligung der Eltern oder Sorgeberechtigten erforderlich.

Was bedeutet Schweigepflicht in der Therapie?

Unsere Gespräche finden immer in einem geschützten Raum statt. Das heißt: Ich werde keine Inhalte daraus weitergeben. Das betrifft sowohl die Elterngespräche, wie auch die Therapiestunden mit den Kindern und Jugendlichen.

Noch eine Frage offen?

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde: Sprechen Sie mich gerne an.

Renata Fischer-Roßbach

Renata Fischer-Roßbach

Kinder- und Jugend­lichen­psycho­therapeu­tin (KJP), kassenzugelassen

Tätig in eigener Praxis in Köln-Lindenthal — tiefenpsychologisch fundiert und psychoanalytisch, mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

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